Gebührenverzeichnis
Tarifverzeichnis
für die Erhebung von Entgelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der
Kreisvolkshochschule des Landkreises Sömmerda
vom 07. September 2005
Auf der Grundlage der §§ 54 und 97 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) hat der Kreistag des Landkreises Sömmerda in seiner Sitzung am 07.09.2005 folgendes Tarifverzeichnis beschlossen:
§ 1
Erhebung von Benutzungsentgelten
Der Landkreis Sömmerda erhebt für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Benutzungsentgelte.
§ 2
Zahlungspflichtige
Zahlungspflichtig sind die Veranstaltungsteilnehmer.
§ 3
Entstehung der Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Einschreiben in die Teilnehmerliste mittels verbindlicher Anmeldung am ersten Veranstaltungstag.
§ 4
Fälligkeit
Das Entgelt ist nach Zugang der Rechnung innerhalb der dort ausgewiesenen Frist zu entrichten.
§ 5
BenutzungsentgeIte
(1) Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem Stundensatz in § 6 dieses Tarifverzeichnisses, multipliziert mit der jeweils angesetzten Gesamtstundenzahl einer Veranstaltung. Seiteneinsteiger werden für die ab Kurseintritt
verbleibenden Stunden einer Veranstaltung veranlagt.
(2) Der Leiter der Volkshochschule legt die Entgelte für Veranstaltungen, die nicht eindeutig den im § 6 aufgeführten Programmbereichen zuzuordnen sind (insbesondere fachübergreifende Veranstaltungen) sowie für Sonderveranstaltungen und Auftragsmaßnahmen fest. Die Entgelte für diese Veranstaltungen sollen, mit Ausnahme der Integrationskurse für geistig beeinträchtigte Menschen, mindestens honorardeckend sein.
(3) Kurse mit geringer Teilnehmerzahl können als Kleingruppen honorardeckend durchgeführt werden. Das Entgelt ist mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
§ 6
Benutzungsentgelttarif
Veranstaltung im Programmbereich
| Stundensatz je Unterrichtseinheit ( 1 UE = 45 Minuten ) |
01 Politik – Gesellschaft – Umwelt | 2,00 € |
02 Kultur – Gestalten | 2,80 € |
03 Gesundheit | 2,20 € |
04 Sprachen | 2,00 € |
05 Arbeit – Beruf | 2,40 € |
06 Grundbildung – Schulabschlüsse | 1,50 € |
§ 7
Benutzungsentgeltermäßigung
(1) Der Landkreis räumt dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis eine Entgeltermäßigung ein.
a) 50 v. H. für Sozialhilfeempfänger/innen und Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen bei Vorlage der
entsprechenden Bescheinigung;
b) 20 v. H. für
‑ Schulabgänger/innen ohne Ausbildungs‑ oder Arbeitsplatz;
‑ Arbeitslose und Arbeitsuchende;
- Schüler/innen und Student/innen;
‑ Auszubildende, Praktikanten/innen;
- Sorgeberechtigte in Elternzeit;
- Altersrentner, EU-Rentner, Vorruheständler
bei Vorlage des entsprechenden Nachweises.
(2) Die Umstände, die eine Entgeltermäßigung rechtfertigen, müssen zum Zeitpunkt des Entstehens der Zahlungspflicht vorliegen. Später eintretende Änderungen bleiben außer Betracht.
(3) Doppel‑ und Mehrfachermäßigungen sind ausgeschlossen.
§ 8
Benutzungsentgeltrückerstattung
(1) Benutzungsentgelte werden unter folgenden Voraussetzungen zurückerstattet:
Voraussetzung Höhe der Erstattung
Die Veranstaltung wird nicht in der angegebenen Benutzungsentgelt für die ausfallenden Stunden
Stundenzahl durch Verschulden der Kreisvolkshochschule
durchgeführt.
Der Teilnehmer meldet sich aus einem von ihm nicht zu Benutzungsentgelt für die ausfallenden Stunden
vertretenden Grund während der Veranstaltung ab.
(2) Kann der Teilnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht besuchen, entfällt
der Rückerstattungsanspruch.
(3) Der Teilnehmer muss den Anspruch schriftlich bei der Kreisvolkshochschule geltend machen.
§ 9
Inkrafttreten
Das Tarifverzeichnis tritt am 01.Januar 2006 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda. Gleichzeitig tritt das Tarifverzeichnis für die Erhebung von Entgelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule des Landkreises Sömmerda vom 09. Juli 2003 außer Kraft.
Sömmerda, den 07.09.2005
Landratsamt Sömmerda
(Dohndorf)
Landrat